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FAQ

Die Hausverwaltung vereinbart gerne eine „Sondereigentumsverwaltung“ mit Ihnen und kümmert sich in diesem Zug um die Prüfung der Mietzahlungen, die Nebenkostenabrechnungen, die Mieterhöhungen, das Mietkautionskonto, Mieterwechsel etc., sodass Sie keinen Aufwand mit der Wohnung haben

Bei Neubau- und kernsanierten Objekten kümmert sich in der Regel der Bauträger um die Erstvermietung und garantiert diese auch.

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind einkommensteuerpflichtig und müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Ja, der Steuervorteil kann – bei Denkmalimmobilien spätestens im Jahr der Fertigstellung – monatlich als Freibetrag bei der Gehaltsabrechnung eingetragen werden.

Bei bestehender Sondereigentumsverwaltung (SEV) zahlt Ihr Mieter die Warmmiete an die SEV. Diese behält die Mietnebenkosten ein und überweist die Kaltmiete dann auf das von Ihnen gewünschte Konto weiter. Am Jahresende erstellt die SEV ebenso eine Gesamtabrechnung der Mietnebenkosten auf Basis der Hausgeldabrechnung von der Hausverwaltung. Sofern keine SEV besteht, überweist Ihr Mieter die Warmmiete direkt auf Ihr gewünschtes Konto und Sie müssen sich um die Umlagen selbst kümmern.

Für diesen Fall bildet die Hausverwaltung eine Instandhaltungsrücklage um Reparaturen am Gemeinschaftseigentum durchführen zu können. Sollte in der Wohnung, sozusagen im Sondereigentum, ein Schaden entstehen muss in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung des Mieters dafür aufkommen.

Sie können die Eigentümerversammlung selbst besuchen oder z.B. der Hausverwaltung eine Vollmacht erteilen.

Eigenkapital kann bei jeder Finanzierung mit eingebracht werden. Objekte können auch bis zu 100 % finanziert werden.

Ja, insbesondere bei Denkmalimmobilien kommt ein hoher Steuervorteil zum Tragen, sodass in den meisten Fällen mit einem positiven Cashflow gerechnet werden kann.

Immobilien sind von der Inflation geschützt, da sich der Wert an den Baukosten und den Mieteinnahmen bemisst.

Jedes Projekt durchläuft eine exakte Planung angefangen von Architekten, HLS-Planern, Elektroplanern, Branschutzgutachten, Schallschutzgutachten, Statik sowie Prüfstatik, Holzschutzgutachten bis hin zu den Denkmalbehörden. Daher dauert die Planungsphase in der Regel bis zu 1 Jahr. Dadurch stellen wir einen möglichst Reibungslosen Bauablauf und eine lückenlose Finanzplanung sicher.

Nachdem Sie die Wohnung notariell erworben haben und die Kaufpreisfälligkeit durch den Notar ausgestellt wurde bekommen Sie eine Teilrechnung i.H.v. 30 % vom Kaufpreis für das bereits bestehende Gebäude. Daraufhin beginnen wir mit dem Rohbau und sobald dieser Fertiggestellt wurde bekommen Sie die Teilrechnung für den Rohbau i.H.v. 28 %. Dieses Vorgehen wird mit jedem Gewerk auf insgesamt 7 Teilrechnungen durchgeführt bis das Gebäude Das bedeutet Sie zahlen immer nur das was Sie bereits bekommen haben.

Grundsätzlich kann man die Sanierungskosten vorläufig mit dem Kaufvertrag und dem Abnahmeprotokoll der Wohnung (nach Fertigstellung) steuerlich geltend machen. Das liegt jedoch im Ermessensbereich des Finanzamts. Der konkrete Steuerbescheid wird durch den Bauträger bei den zuständigen Behörden beantragt und ca. 1-2 Jahre nach der Fertigstellung ausgestellt.

Adresse

Stilp Unternehmensgruppe
Deutenhof 4 | 93077 Bad Abbach
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